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Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZVNR)

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der nordrheinischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Sitz der Vereinigung ist Düsseldorf. Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. Mitglied der KZV Nordrhein ist, wer eine Zulassung zu einer Kassenpraxis in Nordrhein hat oder als angestellter Zahnarzt in einer nordrheinischen Praxis mindestens 10 Stunden wöchentlich tätig ist. Die zahnärztliche Behandlung und Versorgung von Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen darf nur von Zahnärzten übernommen werden, die Mitglieder einer KZV sind. Die KZV Nordrhein ist nicht zuständig für Privatzahnärzte, Privatbehandlungen und privat erbrachte Leistungen, die in den Kompetenzbereich der Zahnärztekammer Nordrhein fallen.

Kontaktdaten:

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZVNR)

Lindemannstraße 34–42
40181 Düsseldorf
Deutschland

Telefon: +49 211-96840
info@kzvnr.de
http://www.kzvnr.de
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